Wie oft muß ich mit meinem Wagen zum Pickerl? PDF Drucken E-Mail
Frequently Asked Questions - FAQs

Die Erste §57a-Begutachtung (das "Pickerl") ist bei einem Neuwagen nach 3 Jahren fällig.

Es gilt generell für PKW-Modelle der Klasse M1 (ausgenommen sind Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge) folgende Regelung:

  • drei Jahre nach der ersten Zulassung
  • zwei Jahre nach der ersten Begutachtung
  • ein Jahr nach der zweiten Begutachtung

Der Überprüfungstermin richtet sich nach dem Monat der ersten KFZ-Zulassung.  Fälligkeitstermin ist der auf der Begutachtungsplakette gestanzte Monat.

Die Begutachtung darf bereits einen Monat vor oder vier Monate nach diesem Fälligkeitsdatum vorgenommen werden. 

 
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