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Wie oft muß ich mit meinem Wagen zum Pickerl? |
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Frequently Asked Questions -
FAQs
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Die Erste §57a-Begutachtung (das "Pickerl") ist bei einem Neuwagen nach 3 Jahren fällig.
Es gilt generell für PKW-Modelle der Klasse M1 (ausgenommen sind Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge) folgende Regelung:
- drei Jahre nach der ersten Zulassung
- zwei Jahre nach der ersten Begutachtung
- ein Jahr nach der zweiten Begutachtung
Der Überprüfungstermin richtet sich nach dem Monat der ersten KFZ-Zulassung. Fälligkeitstermin ist der auf der Begutachtungsplakette gestanzte Monat.
Die Begutachtung darf bereits einen Monat vor oder vier Monate nach diesem Fälligkeitsdatum vorgenommen werden.
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